20210108

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie bereits informiert, beginnen wir in der nächsten Woche wieder mit der Berufsschule mit dem Unterricht für das dritte Ausbildungsjahr.

Für die anderen Auszubildenden übernehmen wir ab Montag die praktische Ausbildung.

Bitte beachten Sie, dass alle nachfolgenden Angaben unter Vorbehalt sind, da die ab 11.01.2021 geltende Thüringer Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht wurde.

Planung Berufsschule DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM

3. Ausbildungsjahr

am 11.01.2021 startet das 3. Ausbildungsjahr um 08:00 Uhr mit dem Berufsschulunterricht im DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM. Die Auszubildenden, welche eine Unterbringung in unserem Wohnheim benötigen, müssen die Anreise am Sonntag in der Zeit von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr realisieren.

Praktische Ausbildung für das 1. Und 2. Ausbildungsjahr

Ab 11.01.2021 erfolgt die Vermittlung der praktischen Ausbildungsinhalte im Rahmen der überbetrieblichen Ergänzungsseminare wieder in Präsenzform im DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM. Am Montag (11.01.2021) wird hierzu für alle Auszubildenden, jeweils nach Ausbildungsgruppe, eine Informationsveranstaltung stattfinden, um den Ablauf der nächsten Wochen zu besprechen.

Für das erste und zweite Ausbildungsjahr gelten für Montag, aufgrund des Hygienekonzeptes, folgende Ankunftszeiten :

1. Ausbildungsjahr Klasse BS 2020/ 1a: 15:30 Uhr – 17:00 Uhr à Treffpunkt DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM Lehrküche

1. Ausbildungsjahr Klasse BS 2020/ 1b1: 09:00 Uhr – 16:00 Uhr à Treffpunkt DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM Restaurant

1. Ausbildungsjahr Klasse BS 2020/ 1b2: 09:00 Uhr – 16:00 Uhr à Treffpunkt DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM Restaurant

1. Ausbildungsjahr Klasse BS 2020/ 2a: 10:00 Uhr – 11:30 Uhr à Treffpunkt DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM Lehrküche

1. Ausbildungsjahr Klasse BS 2019/ 1va: Planung folgt, bitte beachten Sie hierzu unsere aktuellen Stunden-/Seminarplan auf unserer Internetseite: https://www.dehoga-kompetenzzentrum.de/stunden-und-seminarplanung/stundenplan/

1. Ausbildungsjahr Klasse BS 2019/ 1ba: Planung folgt, bitte beachten Sie hierzu unsere aktuellen Stunden-/Seminarplan auf unserer Internetseite: https://www.dehoga-kompetenzzentrum.de/stunden-und-seminarplanung/stundenplan/

 

2. Ausbildungsjahr Klasse BS 2019/1a : 14:00 Uhr – 15:30 Uhr à Treffpunkt DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM

2. Ausbildungsjahr Klasse BS 2019/1b1: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr à Treffpunkt Kaisersaal Erfurt, Futterstraße 15/16, 99084 Erfurt

2. Ausbildungsjahr Klasse BS 2019/1b2: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr à Treffpunkt Kaisersaal Erfurt, Futterstraße 15/16, 99084 Erfurt

2. Ausbildungsjahr Klasse BS 2019/ 2a: 12:15 Uhr – 13:45 Uhr à Treffpunkt DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM Lehrküche

2. Ausbildungsjahr Klasse BS 2019/ 2b: Zusammenlegung mit Klasse 2019/ 2a!

Sollte sich die Planung kurzfristig ändern, können Sie alle Änderungen unserer Internetseite entnehmen: Stundenplan - Dehoga Kompetenzzentrum (dehoga-kompetenzzentrum.de)

WOHNHEIM:

Aus Gründen des Hygienekonzeptes darf das erste und zweite Ausbildungsjahr ausschließlich am Montag, dem 11.01.2021, anreisen.

 

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ fördert Unternehmen, die Kurzarbeit bei ihren Auszubildenden vermeiden: Betriebe können einen monatlichen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie trotz Corona-Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen.

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anzeigt, aber einen Arbeitsausfall bei den Auszubildenden vermeidet, können Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten.

Durch die Förderung wird Ihre zusätzliche Anstrengung als Ausbildungsbetrieb bezuschusst, da Sie Ihren Auszubildenden trotz Corona-Krise einen erfolgreichen Berufsabschluss ermöglichen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angezeigt hat.

Voraussetzungen und Antrag

Die Förderung können KMU erhalten, die ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken und auch bei deren Ausbilderinnen und Ausbildern außerhalb von Zeiten des Berufsschulunterrichts davon absehen. Der Arbeitsausfall muss im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung bei mindestens 50 Prozent liegen.

Wenn Ihr Unternehmen Kurzarbeit anzeigt, muss gleichzeitig eine Anzeige bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit erfolgen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird. Hat Ihr Unternehmen bereits Kurzarbeit angezeigt, muss es dies unverzüglich nachholen.

Weiter unter: Zuschuss zur Ausbildungsvergütung - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns am Wochenende per Mail: christin.riethmueller@remove-this.dehoga-thueringen.de