Informationen zur Berufsschule

Freistellungen von Berufsschülern

Grundsätzlich darf im Rahmen der Berufsschulzeit keine Freistellung erfolgen. In der Jahresplanung kann in dieser Zeit weder der Urlaub der Auszubildenden noch eine Freistellung aus anderen Gründen möglich sein. Mit Blick auf § 7 (5) ThürBSO sind lediglich die dort genannten Gründe, und dies nur im absoluten Ausnahmefall, anzuerkennen um eine Freistellung zu gewähren.

Es erfolgt nur noch eine Genehmigung von Anträgen mit einschlägigen Begründungen (kein betrieblicher Grund), wie Freistellung wegen Weiterbildung, ausbildungsrelevanten Veranstaltungen oder Terminen während der Ausbildungszeit gemäß Manteltarifvertrag. 

Aus dem schriftlichen Antrag des Ausbildungsbetriebes an den Klassenleiter (bis einen Tag) oder die Schulleiterin (bei mehr als einen Tag), muss grundsätzlich die Unabwendbarkeit der Freistellung ersichtlich sein. 

Alle vorhersehbaren betrieblichen Ereignisse (z. B. Saison- und Terminarbeiten) können in der Regel kein Grund für eine Freistellung sein. Der Antrag muss schriftlich und rechtzeitig vor Eintritt des Ereignisses bei der Schule eingereicht werden. 

Vorgehensweise Antragstellung:

- Einreichung Antrag rechtzeitig/im Vorfeld (mind. 1 Woche vorher)
- Einreichung Antrag schriftlich (per E-Mail, Fax, Post)
- Einreichung Antrag mit Begründung für Freistellung (aus dem Antrag muss grundsätzlich
  die Unabwendbarkeit der Freistellung ersichtlich sein)
- Nur in Ausnahmefällen (nicht bei Urlaub …)
- Gesamtdauer der Freistellungen darf 5 Unterrichtstage innerhalb eines Schuljahres nicht überschreiten

Dienstkleidung für Auszubildende

Der Grundsatz einer einheitlichen, und vor allem unter dem Aspekt der Hygiene zu betrachtenden, Dienstkleidung für Auszubildende in der praktischen Ausbildung (HOU und ÜE) wird seit dem 01.03.2020 im DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM umgesetzt.

Jeder Auszubildende erhält zu Beginn der Ausbildung, in der 1. Berufsschulwoche, Kleidung für die fachpraktische Ausbildung. Diese ist zwingend während des handlungsorientierten Unterrichts (HOU) und der überbetrieblichen Ergänzungsseminare (ÜE), welche in der Praxis realisiert werden, zu tragen und vom Auszubildenden in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

Die Dienstkleidung wird von den Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung gegen ein Entgelt in Höhe von 50,00 € käuflich erworben.

Alle Auszubildenden werden mit Start der Berufsschule von ihrem jeweiligen Klassenleiter nachweislich über die Verfahrensweise im Umgang mit der Dienstkleidung und der Tragepflicht belehrt. Es erfolgt ein Ausschluss vom HOU und den ÜE’s, wenn die ausgegebene Dienstkleidung nicht getragen wird. Zudem erhält der Auszubildende für nicht erbrachte Leistung die Note „6“ und muss an dem Tag, an dem er von der Ausbildung ausgeschlossen wird, am Unterricht einer anderen Berufsschulklasse teilnehmen. Im Fall des unerlaubten Verlassens der Berufsschule werden sowohl der Ausbildungsbetrieb informiert als auch entsprechende Erziehungsmaßnahmen ergriffen.

In Ausnahmefällen kann beim Vergessen der Dienstkleidung die eigene Arbeitskleidung, wenn diese den hygienischen Anforderungen entspricht, getragen werden.

Unterrichts- und Pausenzeiten

Nachfolgende Unterrichts- und Pausenzeiten gelten im DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM ab dem 01.03.2020:  

 Unterrichtsstunden

1. Durchgang (theoretischer Unterricht)

2. Durchgang (fachpraktischer Unterricht)

       1.      Std.

08.00 – 08.45

08.00 – 08.45

       2.      Std.

08.45 – 09.30

08.45 – 09.30

Frühstückspause

09.30 – 10.00

09.30 – 10.00

       3.      Std.

10.00 - 10.45

10.00 - 10.45

       4.      Std.

10.45 – 11.30

10.45 – 11.30

Mittagspause

11.30 – 12.15

 

       5.    Std.

12.15 – 13.00

11.30 – 12.15

Mittagspause

 

12.15 – 13.00

       6.    Std.

13.00 – 13.45

13.00 – 13.45

       7.    Std.

13.55 – 14.40

13.55 – 14.40

       8.    Std.

14.40 – 15.25

14.40 – 15.25

       9.    Std.

15.30 - 16.15

15.30 – 16.15

     10.    Std.

16.15 – 17.00

16.15 – 17.00

Die Pausenregelung ergibt sich aus der Regelung der Unterrichtszeiten. Mithin ist eine Frühstücks- und eine Mittagspause entsprechend vorgesehen.

Deutsch-Sprachunterricht

Sprachunterricht wird für die Auszubildenden, welche aus dem Ausland kommen und insbesondere nicht über einen B2-Abschluss verfügen, zwingend im Rahmen der Berufsausbildung realisiert. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist mit Schulanmeldung vorzulegen. Die Entscheidung zur Teilnahme bei Vorliegen eines B2 Abschlusses obliegt dem Sprachlehrer. Die Unterrichtserteilung erfolgt im Rahmen der zusätzlich möglichen überbetrieblichen Ergänzungsseminare und ist Ausbildungszeit. Die Aufteilung des Sprachunterrichts erfolgt in den Schulwochen.

Fehlzeitendokumentation

Die Anwesenheits- und Fehlzeiten werden dem Ausbildungsbetrieb entsprechend durch die Schulverwaltung übermittelt. Datenschutzrechtliche Aspekte werden hierbei seitens der Geschäftsführung des DEHOGA nicht gesehen, da der Auszubildende mit dem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag hat, in dem die Rechte und Pflichten geregelt sind.

Der Ausbildungsbetrieb hat die Verpflichtung die Auszubildenden zur Berufsschule freizustellen, mithin hat der Auszubildende die Verpflichtung zur Teilnahme daran. Bei Nichtteilnahme an schulischen Veranstaltungen, überbetrieblichen Ergänzungsseminaren oder ggf. am Sprachunterricht hat mithin der Ausbildungsbetrieb das Recht, die Ausbildungsvergütung entsprechend für nicht erbrachte Ausbildungszeit zu kürzen.

Seitens der Schule kann auch die Nichterbringung einer Leistung entsprechend bewertet werden.

Die Anwesenheits- und Fehlzeiten werden durch die Ausbilder/Lehrer in den Anwesenheitsnachweisen dokumentiert. Bei den überbetrieblichen Ergänzungsseminaren sind die vorgegebenen Anwesenheitslisten mit Unterschriften der Teilnehmer zu führen.

Kosten für den Ausbildungsbetrieb

Für den fachpraktischen Unterricht sowie die überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge zahlt das ausbildende Unternehmen an das DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM gGmbH pro Auszubildenden und Ausbildungshalbjahr für Verbrauchsmaterialien, Wareneinsatz und ähnliches einen Betrag in Höhe von 110,00 € (zzgl. MwSt.). Die Materialkosten können sich jährlich, im Rahmen der allgemeinen Preiserhöhung, herausgegeben durch das Statistische Bundesamt, mithin veröffentlicht in dem sogenannten Verbraucherpreisindex (VPI), erhöhen.

Bei Übernahme der Mittagsversorgung werden ab Januar 2024 4,13 € zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer, d.h. 4,92 € brutto berechnet.

Prüfungsgebühren für die GAP Teil I und GAP Teil II (3-jährige Ausbildung) & Prüfungsgebühren für die Zwischen- und Abschlussprüfungen (2-jährige Ausbildung)

Für die Auszubildenden aus dem Kammerbezirk der IHK Erfurt, welche die Berufsschule des DEHOGA Thüringen KOMETENZZENTRUM besuchen, sollen die Prüfungen im KOMPETENZZENTRUM realisiert werden.

Seit dem Schuljahr 2020/2021 erfolgt durch die DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM gGmbH die komplette Abrechnung der Prüfungsgebühren gegenüber den Ausbildungsbetrieben.

Die für die Prüfungen anfallenden Material- und Sachkosten werden direkt vom DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM gGmbH, wie nachfolgend dargestellt, mit dem Ausbildungsbetrieb, abgerechnet:

 

 

 

Zwischen-prüfung

GAP Teil I

Abschluss-prüfung

GAP Teil II

Fachkraft

ReVa

Koch

Fachkraft

ReVa

Koch

Verbrauchsmaterial / Warenkosten / Fixkosten pro Teilnehmer jeweils zuzüglich Umsatzsteuer

55,00 €  

55,00 € 

65,00 €

75,00 €  

85,00 €

105,00 €

 

Die Materialkosten können sich jährlich, im Rahmen der allgemeinen Preiserhöhung, herausgegeben durch das Statistische Bundesamt, mithin veröffentlicht in dem sogenannten Verbraucherpreisindex (VPI), erhöhen.

Dazu werden mit den Schulbeitragsrechnungen zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres die Kosten für die GAP Teil I/Zwischenprüfungen in Rechnung gestellt und fällig. Die Kosten für die GAP Teil II/ Abschlussprüfungen werden zu Beginn des letzten Ausbildungshalbjahres, mit den Schulbeitragsrechnungen, in Rechnung gestellt und fällig.