2021-01-06

Aktelle Information für unsere Ausbildungsbetriebe - wie geht es ab kommende Woche weiter

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der weiteren Schließung der Betriebe im Thüringer Gastgewerbe ist eine praktische Ausbildung gegenwärtig, nahezu unmöglich. Da aber seitens der Ausbildungsbetriebe eine Ausbildungsverpflichtung besteht und wir auch für die Betriebe als auch die Auszubildenden eine Perspektive schaffen müssen, haben wir umfassende Gespräche geführt und sind vorsichtig optimistisch, dass wir die betrieblichen Ausbildungsinhalte ab dem 11.01.2021, solange wie erforderlich (bis die praktische Ausbildung in den Betrieben wieder möglich ist) im DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM realisieren werden.

Auch die Prüfungszulassung zur Zwischen- und Abschlussprüfung erlaubt nur eine Fehlzeit von maximal 17 Prozent, insofern müssen wir den Auszubildenden auch die in der sachlich-zeitlichen Gliederung vorgesehenen Ausbildungsinhalte vermitteln, damit sie zum einen zur Prüfung zugelassen werden können und zum anderen auch die erforderlichen Ausbildungsinhalte vermittelt bekommen haben. Im Moment gehen wir in unserer Planung davon aus, dass jedenfalls die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr die Berufsschule besuchen dürfen. Insofern würden wir auch für diese Auszubildenden den Berufsschulunterricht realisieren, damit die Stoffvermittlung planmäßig erfolgen kann.

Nach jetzigem Abstimmungsstand zur neuen Landesverordnung ist vorgesehen, dass praktischen Ausbildungsinhalt in notwendige überbetriebliche Ergänzungslehrgänge im KOMPETENZZENTRUM (bezogen auf alle Ausbildungsjahre) wieder in Präsenzform stattfinden können. Ob dies letztlich politisch so beschlossen wird, können wir im Moment nicht abschließend sagen.

Insofern planen wir aktuell ab dem kommenden Montag (11.01.2021) für alle Ausbildungsjahre die praktische Präsenz-Ausbildung und erstellen dafür entsprechende Hygienekonzepte. Auch werden wir aufgrund des Rahmenlehrplanes der praktischen Ausbildung bis zum Wochenende entsprechende Seminarpläne für die kommenden Wochen erstellen, sodass wir die Ausbildung in jedem Fall bis zum Ende des derzeitigen Lockdowns sicherstellen können.

Selbstverständlich wissen wir auch das beispielsweise Betriebe derzeit geöffnet haben und Ausbildung in der betrieblichen Praxis stattfinden kann. Aus diesem Grund sehen wir die Vermittlung der praktischen Ausbildungsinhalte als Angebot für die Ausbildungsbetriebe und die Auszubildenden an.

Wir werden uns noch in dieser Woche telefonisch mit Ihnen sehr gern in Verbindung setzen, um die Details zu besprechen und Sie insbesondere über den aktuellen Stand, insbesondere des Regelungsgehaltes der Thüringer Verordnung und der damit verbundenen Möglichkeiten zu informieren.

Ferner werden wir natürlich, sofern erforderlich, entsprechende Unterkünfte in Erfurt organisieren.

Wir sind dabei optimistisch das wir unsere Herausforderungen meistern werden, um die Ausbildung unserer zukünftigen Fachkräfte zu sichern.

Die Finanzierung aller erforderlichen Maßnahmen haben wir aktuell im Abstimmungsprozess, sie wird keinesfalls die Ausbildungsbetriebe treffen. Die weiterzuzahlende Ausbildungsvergütung kann im Rahmen der Überbrückungshilfe III, welche ab Januar 2021 beantragt werden kann, geltend gemacht werden. Wenn wir auch weiter und massiv fordern, dass die Lebenshaltungskosten, welche nicht Gegenstand der Förderung sind, aufgenommen werden müssen, ist dies für die Azubientgelte entsprechend möglich.

Auch sind wir derzeit in Gesprächen, ob Kosten der Unterkunft anteilig oder vollständig übernommen werden können. Wir hoffen diesbezüglich am Wochenende entsprechende Informationen zu erhalten.

Wir sind auch in dieser weiter schwierigen Zeit Ihr Branchenverband und sehr gern Dienstleister für unser Gastgewerbe.

Gerne stehen wir Ihnen die Kolleginnen der Ausbildungskoordination unter 0361 / 42074-52  für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung.